18.05.2019 in Bildung

Schulgeld

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung hatte die SPD-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Neuenhagen das Schulgeld für Neuenhagener Schülerinnen und Schüler an der IB Oberschule übernimmt. Hierdurch wären der Gemeinde jährliche Kosten von ca. 45.000 Euro entstanden; eine durchaus bescheidene Summe

17.05.2019 in Jugend

Mehr BAföG: Gute Nachrichten für Studis in Deutschland!

 

Studieren oder nicht studieren? Das ist für viele die Frage nach dem Abitur. Häufig der entscheidende Faktor: das Geld. Für viele wird der Hochschulbesuch ein unerreichbarer Luxus. Das muss aber nicht sein. Maria Kampermann berichtet.

16.05.2019 in Wahlen

Die Parteilosen und die Kommunalwahl

 

Liest man die Bilanz der Parteilosen und ihr Wahlprogramm, dann muss man sich doch sehr wundern.

16.05.2019 in Gesundheit

Volkskrankheit Diabetes: Brandenburger bewegt euch!

 

Der Landtag hat den Bericht zum Stand des Diabetes mellitus in Brandenburg beraten. Der Bericht geht auf eine Initiative der rot-roten Koalition zurück. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Britta Müller, zeigt sich mit den Schlussfolgerungen und Empfehlungen zufrieden. 

16.05.2019 in Familie

Höherer Verdienst bei Sozialwohnungen

 

Der Landtag Brandenburg hat ein Gesetz über die soziale Wohnraumförderung beschlossen. Die Sprecherin der SPD-Fraktion für Wohnungsbau, Jutta Lieske, sieht dadurch die Interessen von Mietern ohne hohe Einkommen besser vertreten. Das Gesetz soll den Anforderungen besonderer Wohnformen besser gerecht werden, unter anderem für Studierende und Auszubildende sowie für Menschen mit Behinderungen oder Wohngemeinschaften zur Unterstützung im Alter.

16.05.2019 in Bildung

Mehr Geld für die Schülerbeförderung

 

In seiner letzten Sitzung der Wahlperiode hat der Kreistag beschlossen, die Schülerbeförderung um zusätzliche 600.000 Euro pro Jahr zu unterstützen. Hierzu wurde die Schülerbeförderungssatzung geändert.

In der Neufassung der Satzung werden die Kilometerbegrenzung für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I von 4 auf 3,5 km und für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II von 8 auf 5 km reduziert. Damit wächst die Zahl der Anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler um ca. 1.100 Schülerinnen und Schüler. Durch die Neuregelung erhöht sich die Zahl der Fahrschüler, die Anspruch auf Schülerbeförderung und auf Gewährung eines Zuschusses zu den Schülerfahrtkosten haben um ca. 20%.

Die Regelung gilt mit dem Beginn des Schuljahres 2019/2020