In ihrer Sitzung vom 4.12.2014 hat die Gemeindevertretung von Neuenhagen einen Antrag der SPD zum Schwimmunterricht angenommen. Hierdurch wird es möglich sein, den Schwimmunterricht auch in einer Halle durchzuführen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden eingestellt. Unterstützt und ergänzt wurde der Antrag der SPD durch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen. Zwei weitere Gemeindevertreter stimmten für den Antrag, so dass er eine Mehrheit von 13 zu 11 Stimmen erhielt. Im Folgenden dokumentieren wir den Beschluss, den Sachverhalt, der nicht Bestandteil des Beschlusses ist sowie den Redebeitrag von Marianne Hitzges zur Begründung des Antrages.
Beschluss der Gemeindevertretung Neuenhagen vom 4.12.2014
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinde als Schulträger alles Notwendige in die Wege leitet, damit die Grundschulen den lehrplanmäßig verbrieften Anspruch der Grundschülerinnen und Grundschüler auf Schwimmunterricht im nächsten Schuljahr in der Schwimmhalle termingerecht gewährleisten können und die dafür notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf einzuplanen.
Nach Auswertung des Schuljahres 2015/16 ist auszuwerten, inwieweit die Grundschulen das Angebot wahrgenommen haben und ob sich eine Verbesserung hinsichtlich der Durchführung des Schwimm- und Sportunterrichts ergeben hat. Dazu ist eine Stellungnahme der Schulkonferenzen einzuholen.
Sachverhalt:
Seit einem Jahr etwa schwelt an den Neuenhagener Grundschulen der Konflikt um die Art der Durchführung des lehrplanmäßigen Schwimmunterrichts. Ziel dabei ist es, allen Kindern die Befähigung zum Schwimmen zu vermitteln.
Dabei steht kontrovers die Durchführung im Freibad Neuenhagen, wegen nicht mehr heutigen Standards entsprechenden Bedingungen, wie die Wassertemperatur dort, für schwimmen lernende Grundschülerinnen und Grundschüler.
Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft empfiehlt für diese schwimmen lernende Zielgruppe eine Wassertemperatur von 24‐27 Grad.
Auch die von den Elternvertretern durchgeführte Elternbefragung ergab eindeutig, dass der durchgeführte Schwimmunterricht nicht mehr als zeitgemäß beurteilt wird.
Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Kostenfrage. Wenn der Schwimmunterricht wegen der Witterung nicht im Freibad Neuenhagen, sondern im Hallenbad in Strausberg durchgeführt wird, entstehen für die Gemeinde Nutzungs‐ und Beförderungskosten. Da es sich um eine gesetzliche Bildungsmaßnahme an staatlichen Schulen handelt, liegt es bei der Gemeinde, die Kosten dafür zu übernehmen und sie nicht auf die Eltern zu übertragen. Bildung ist ein Grundrecht aller Kinder – unabhängig davon, wie viel Eltern dazu beisteuern können oder wollen.
Mittelfristig ist aus unserer Sicht zu prüfen, ob im Mittelzentrumsbereich Neuenhagen der Bau eines beheizten Lehrschwimmbeckens, möglichst in Hallenform, erstellt werden sollte. Hierbei ist zu prüfen, ob das in der lfd. Legislaturperiode geplante Investitionsprogramm, Landesmittel für Sportstätten im engeren Verflechtungsraum, genutzt werden kann.
Redebeitrag Marianne Hitzges zur Einbringung des Antrags zum Schwimmunterricht
Sehr geehrte Damen und Herren
Vor über einem Jahr haben betroffene Eltern eine Debatte über den Schwimmunterricht in Neuenhagen begonnen. Für ihr hochmotiviertes Engagement sei ihnen gedankt. Es wird nun Zeit diese Debatte zu einem guten Ende zu bringen.
Deshalb der Antrag der SPD, der dankenswerter Weise von den Grünen und den Linken unterstützt wird, die Basis an Neuenhagener Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde Neuenhagen sind, den Schwimmunterricht in einer Schwimmhalle durchführen zu können.
Neuenhagen als Schulträger stellt für den Schwimmunterricht bisher nur das ungeheizte Freibad zur Verfügung. Selbst bei guten Wetterperioden beträgt hier die Wassertemperatur selten die empfohlene Mindesttemperatur. Wir beziehen uns hier auf die Empfehlung von Professor Kurt Wilke, ehemaliger Prorektor der Deutschen Sporthochschule Köln, Ehrenvorsitzender der DLRG, ehemaliger Schwimmwart des Deutschen Schwimmverbandes. Die Empfehlungen liegen ihnen genau so vor wie die Wassertemperaturen des Freibades.
In einer durch die Elternvertretungen initiierten Umfrage hat sich nur eine kleine Minderheit für den Schwimmunterricht im Freibad ausgesprochen. Die überwiegende Mehrheit ist für den Schwimmunterricht im beheizten Hallenbad. Dem sollten wir folgen und die Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stellen.
Es werden auch Gegenargumente vorgebracht.
- Wir haben früher auch in kaltem Wasser schwimmen gelernt.
Dies sagen viele, deren Erfahrungen Jahrzehnte zurückliegen. In dieser Zeit hat sich vieles zum Besseren verändert.Ich erspare mir hier alles aufzuzählen. Warum sollen sich nicht die Bedingungen für den Schwimmunterricht verbessern? Ziel von Politik sollte es immer sein, dass es unseren Kindern besser geht als uns.
- Wenn Eltern Schwimmunterricht in der Halle wollen, sollen sie auch selber für die Mehrkosten aufkommen.
Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des verbindlichen Lehrplanes. Zum Glück haben wir kein Schulgeld mehr. Der vorgegebene Pflichtunterricht muss kostenlos zur Verfügung stehen. Es käme ja auch niemand auf die Idee, dass Eltern für andere Unterrichtsteile selber aufkommen müssen, damit die Gemeinde Kosten spart.
Wir stellen daher den Antrag, in den Haushalt Geld einzustellen, damit der Schwimmunterricht im nächsten Schuljahr in der Schwimmhalle stattfinden kann. Die Schulen können dann selber entscheiden, wie sie den Schwimmunterricht organisieren wollen. Nach einem Jahr kann man die Erfahrungen auswerten und Konsequenzen daraus ziehen.
Vielen Dank