Koalitionsvertrag

Veröffentlicht am 17.12.2014 in Kommunalpolitik

Koalitionsvereinbarung

der Fraktionen des Kreistages Märkisch-Oderland: 

SPD,CDU und Wählergruppe ländlicher Raum

Die Fraktionen der SPD, der CDU und der Wählergemeinschaft ländlicher Raum im Kreistag Märkisch–Oderland schließen für den Zeitraum der Wahlperiode 2014 bis 2019 nachfolgende Vereinbarung:

 

Ziel ist es, auf der Basis einer stabilen politischen Mehrheit im Kreistag die Entwicklung des Landkreises Märkisch-Oderland erfolgreich zu gestalten. Grundlagen der Zusammenarbeit sind Kompromissbereitschaft, Konfliktlösungsvermögen und Verlässlichkeit. Die Koalition ist offen für eine Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften des Kreistages.

 

Die Koalitionspartner lassen sich in ihren Entscheidungen und Handlungen davon leiten, die durch den Landkreis zu erbringenden Leistungen für die Einwohner im Bereich der Daseinsvorsorge so zu gestalten, dass der Landkreis als Wirtschafts-, Lebens- und Wohnraum gestärkt, die Lebensqualität erhalten oder verbessert und die Attraktivität für in- und ausländische Besucher und Gäste erhöht wird.

 

Die Koalition wird Diskussionen, die auf Reformen kommunaler Strukturen abzielen, konstruktiv begleiten und im Sinne der Zukunftsfestigkeit künftiger Strukturen auch Veränderungen mittragen, geht aber davon aus, dass der Landkreis Märkisch-Oderland in seiner derzeitigen Größe erhalten bleibt.

 

Grundlage für eine der kommunalen Selbstverwaltung entsprechenden Arbeit im Landkreis ist eine auskömmliche Finanzausstattung. Die Kreisumlage ist für jedes Jahr neu festzusetzen. Soweit die sonstigen Finanzmittel, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel nicht decken ist unter Beachtung der Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden die Kreisumlage zu erheben.

Auf der kommunalen Ebene werden viele der Bundes- und Landesgesetze umgesetzt. Daher braucht die kommunale Ebene eine aufgabengerechte Finanzausstattung. Die Koalition fordert von Bund und Land verlässliche Rahmenbedingungen, um insbesondere die Aufgaben im Jugend- und Sozialbereich zu bewältigen und die Anforderungen, die die demografische Entwicklung und die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion stellt, umsetzen zu können.

 

.

 

 

A. Allgemeine Grundsätze

 

  1. Ausschluss wechselnder Mehrheiten

Die Fraktionen stimmen im Kreistag grundsätzlich nicht mit wechselnden Mehrheiten. Ausnahmen werden einvernehmlich im Koalitionsausschuss beraten. Dieser kann Abstimmungen freigeben.

Vorlagen für den Kreistag sind in der Regel als Koalition einzureichen, es sei denn, es wird anderes vereinbart oder es schließen sich weitere Fraktionen dem Beschlussentwurf an.

 

  1. Personalentscheidungen

Der Landrat und die Beigeordneten werden von den Kooperationspartnern getragen. Der 1. Beigeordnete wird von der Fraktion der CDU vorgeschlagen und tritt nach Ablauf der Wahlperiode des derzeitigen Amtsinhabers (31.12.2015) unmittelbar in diese Funktion (gleichzeitig Stellvertreter des Landrats) ein. Die Wahl erfolgt rechtzeitig im Jahr 2015. Der in der Wahlperiode zur Wiederwahl vorgesehene Beigeordnete wird von der SPD gestellt. Über die Wahl eines weiteren Beigeordneten entscheiden die Koalitionspartner im Einvernehmen.

Eine Veränderung der Zuständigkeiten der Beigeordneten in dieser Wahlperiode trifft der Landrat im Einvernehmen mit den Koalitionspartnern.

 

  1. Informationspflicht

Die Koalitionspartner informieren sich in allen wesentlichen Fragen, die die Kreispolitik und den Bestand der Koalition berühren.

 

  1. Koalitionsausschuss

Die Koordinierung der Zusammenarbeit obliegt dem Koalitionsausschuss in der Zusammensetzung:

 

  • die Fraktionsvorsitzenden der Partner im Kreistag,
  • die Partei- (Verbands-)vorsitzenden des Kreises, wenn sie nicht Mitglied des Kreistages sind,
  • ein/zwei gewählte(s) Kreistagsmitglied(er) der Partner,
  • der Landrat und die Beigeordneten der Partner.

 

Der Koalitionsausschuss tagt in der Regel vor jeder Kreisausschusssitzung und außerplanmäßig auf Verlangen einer Fraktion.

Die Verantwortung für die Organisation und die Leitung der Sitzungen tragen die Fraktionsvorsitzenden im jährlichen Wechsel in der Reihenfolge  SPD, CDU und Wählergemeinschaft Bauernverband.

Es wird angestrebt, jährlich zwei Koalitionsklausuren zur Klärung von Grundsatzfragen und Festlegung der im Kreistag zu beratenden Schwerpunkte (Haushalt) durchzuführen.

Die Beratungsergebnisse sind in Protokollen und Beschlüssen festzuhalten. Die organisatorische Verantwortung trägt die Fraktion, die für das jeweilige Jahr die Leitung der Sitzungen übernommen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Koalitionsausschuss berät die durch die Verwaltung und die Fraktionen eingereichten Vorlagen für die Ausschüsse und den Kreistag.

Beschlüsse des Koalitionsausschusses werden einvernehmlich getroffen.

 

Die Fraktionsvorstände erläutern die Vorlagen bzw. das geplante Abstimmungsverhalten ihren Fraktionsmitglieder, um diese zu einer weitgehend einheitlichen Abstimmung im Kreistag und den Ausschüssen anzuregen. Ist dies nicht zu erwarten, sind die Fraktionsvorsitzenden der anderen Partner darüber zu informieren.

Jeder Fraktion steht im Koalitionsausschuss ein aufschiebendes Einspruchsrecht zu. Entscheidungen im Kreistag und in den Ausschüssen sind dann, zumindest bis zu einer nochmaligen Beratung, zurückzustellen.

 

  1. Rechte der Koalitionspartner

Die Rechte der Koalitionspartner werden von dieser Vereinbarung nicht berührt. Die Partner sind frei, ihre Position öffentlich zu vertreten, auch wenn diese in der Koalition keine Mehrheit gefunden hat.

 

6.  Ausschüsse/Gremienbesetzung

Die Besetzung und Veränderung von Besetzungen der Ausschüsse, sowie die Besetzung von Aufsichts- und Beiräten sowie anderer Gremien werden im Koalitionsausschuss beraten und abgestimmt.

 

7. Öffentlichkeitsarbeit

Inhaltliche Vorhaben der Koalition und Ergebnisse der Koalitionsarbeit, insbesondere die der gemeinsamen Klausuren werden der Öffentlichkeit gemeinsam vorgestellt.


 

 

B. Schwerpunkte

 

Der Landkreis nimmt in Kenntnis der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung in den Teilräumen, der Herausforderungen der demografischen Entwicklung und der unterschiedlichen Lage in den Sozialräumen eine Ausgleichsfunktion wahr.

Diese Ausgleichsfunktion setzt eine solide Haushaltspolitik unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Gemeinden und Städte voraus.

Die Koalitionspartner setzen dabei im Sinne der Subsidiarität auf das engagierte Handeln der Einwohner, der Wirtschaft und der zivilgesellschaftlichen Strukturen sowie auf weiter zu stärkende Netzwerke und kooperative Beziehungen.

 

Die Koalition wird sich insbesondere folgenden Schwerpunkten widmen:

 

Wirtschaft, Infrastruktur und regionale Entwicklung

Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, die Beschäftigung schafft und Wertschöpfung ermöglicht, ist die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung des Landkreises Märkisch-Oderland. Die Standort- und Ansiedlungsbedingungen werden durch die Rahmenbedingungen der Finanz- und Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU, des Bundes und des Landes Brandenburg maßgeblich beeinflusst. Aber auch die Gemeinden und der Landkreis haben Verantwortung für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen vor Ort.

 

Die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre in Bezug auf Wirtschaft und Beschäftigung im Landkreis ist insbesondere der Konjunktur und den Impulsen der Metropole Berlin geschuldet. Die partnerschaftlichen Beziehungen zu den Nachbarstadtbezirken Berlins, insbesondere zu Hellersdorf-Marzahn werden ausgebaut. Erklärtes Ziel ist die perspektivische Einordnung des Wirtschaftsraumes

Strausberg-Rüdersdorf als regionaler Wachstumskern zur Verbesserung der Ansiedlungsbedingungen für Unternehmen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Der Landkreis Märkisch-Oderland ist ein Pendlerlandkreis. Viele Einwohner finden in Berlin ihren Arbeitsplatz. Daher kommt einer modernen, leistungsfähigen Infrastruktur (Straße, Schiene) eine überragende Bedeutung zu. Die Fertigstellung der Ortsumfahrung Herzfelde und der vierstreifige Ausbau der L33 nach Berlin sind, wie der Anschluss der Oder-Lausitz-Trasse an die BAB 12 von besonderer Bedeutung.

Die Anbindung der RB 26 an den Bahnhof Berlin-Ostkreuz, die Verbesserung der Verbindungen nach Polen und der Streckenausbau des Anschlusses Strausberg – Rehfelde auf der RB 26 werden die Attraktivität des Schienenverkehrs im Landkreis Märkisch-Oderland erhöhen.

Der nunmehr ausfinanzierte Ausbau der S-Bahnlinie S5 zwischen Strausberg – Strausberg Nord ermöglicht die Einrichtung des 20-Minuten-Taktes, der einen Entwicklungsschub für die größte Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland bedeutet.

 

Der Landkreis Märkisch-Oderland wird die Voraussetzung schaffen, dass das eigene Straßennetz entsprechend dem Kreisstraßenentwicklungsplan 2012 - 2020 eine Verbesserung erfährt.

Die Anforderungen an ein modernes Breitbandnetz, das in allen Landkreisteilen die Anforderungen der Wirtschaft und der Bevölkerung erfüllt, steigen ständig. Die Breitbandinitiativen von Bund und Land werden unterstützt und bei Bedarf über die Bereitstellung eigener finanzieller Mittel ergänzt.

Schwerpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung wird der berlinnahe Bereich bleiben.

Die Impulse aus der Entwicklung der Bundeshauptstadt und bei Eröffnung des Flughafen BER müssen analysiert und durch den Landkreis Märkisch-Oderland aktiv genutzt oder unterstützt werden. Das kann sowohl die Ansiedlungspolitik, die Ausweitung/Erweiterung attraktiver Gewerbegebiete als auch die Bereitstellung neuer Wohngebiete betreffen. Gemeinsam mit den Gemeinden wird die Koalition auf ein abgestimmtes Handeln und auf das Nutzen der sich bietenden Chancen orientieren.

 

Beteiligungen des Landkreises

 

Der Landkreis Märkisch-Oderland sichert die Fortsetzung der Arbeit der STIC-Wirtschaftsfördergesellschaft insbesondere in den Bereichen der Begleitung von Existenzgründungen, der Betreuung bestehender und Ansiedlungen neuer Unternehmen, der Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft.
 

Der Landkreis Märkisch-Oderland wird bei der absehbar deutlich geringer werdenden Bereitstellung von Mitteln aus dem ESF- und dem EFRE-Fonds Haushaltsmittel zur Erfüllung dieser Aufgabe bereitstellen.

 

Der Landrat als Vertreter des Gesellschafters in den Kreisbeteiligungen wird regelmäßig den Kreistag über Entwicklungen in den kreiseigenen Gesellschaften informieren. Die Koalition wird sich aber auch bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass die Kommunalverfassung dahingehend eine Änderung erfährt, dass die Kreistagsabgeordneten wieder ein aktives Mitwirkungsrecht bei den kommunalen Beteiligungen haben. Sowohl die Überführung kreislicher Anteile bei Unternehmen mit kreislicher Beteiligung an private Anteilseigner als auch die Kommunalisierungen von Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform sind für diese Wahlperiode nicht geplant. Eine Ausnahme stellt die Umsetzung der Beschlüsse zur Neustrukturierung der Kultur GmbH dar.

 

Tourismus

Die Koalitionspartner bekennen sich zur Mitgliedschaft des Landkreises Märkisch-Oderland im Tourismusverband Seenland Oder-Spree. Die Reiseregion Seenland Oder-Spree ist die erfolgreichste in Brandenburg. Der Tourismus hat in den letzten Jahren seine Bedeutung als Wirtschaftsfaktor behauptet und der Landkreis Märkisch-Oderland durch die Schaffung eines attraktiven Radwegenetzes, der Pflege der überregionalen Radwege, einem professionellen Marketing über den Touris-musverband, Impulse für den Wassertourismus und das Wandern seinen Beitrag geleistet. Hieran soll festgehalten werden.

Als Schwerpunkte für die laufende Wahlperiode gelten u. a. die Lückenschlüsse im überregionalen Radwegenetz und die Sicherung des guten Pflegezustandes im gesamten Landkreis. Die Koalition behält sich vor im Laufe der Wahlperiode eine Evaluierung der Prioritätensetzung im Konzept der touristischen Radwege vorzunehmen.

Die IGA 2017 wird in Berlin Marzahn-Hellersdorf stattfinden. Der Landkreis (insbesondere in Altlandsberg, Hoppegarten und Rüdersdorf) als Zugangstor für die Besucher der IGA wird sich in angemessener und abgestimmter Weise präsentieren. Die Anschlüsse im Radwegenetz nach Berlin sind im Hinblick auf die IGA 2017 zu optimieren.

Der Landkreis hat Potenziale in der besseren Vernetzung von touristischen und kulturellen Aktivitäten. Die Koalition wird darauf hinwirken und entsprechend den kreislichen Möglichkeiten unterstützen, dass diese Potenziale besser genutzt werden. Hier sind der Tourismusverband Seenland Oder-Spree und die Träger von kulturellen Einrichtungen gefordert.

 

 

Landwirtschaft, Umwelt und Hochwasserschutz

Der Landkreis Märkisch-Oderland ist traditionell insbesondere in den östlichen Teilen ein Zentrum der Agrarproduktion und -verarbeitung. Eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft sichert die Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft allein kann nicht die Anzahl der Arbeitsplätze erbringen, die für die Mehrzahl der Bewohner in den Dörfern die Lebensgrundlage darstellt. Daher muss das Ziel bleiben, die Veredlung landwirtschaftlicher Produkte, trotz der Rückschläge der letzten Jahre mit der Schließung bzw. Teilschließung von Firmen, in der Region dauerhaft zu etablieren.

Eine flächendeckende Landwirtschaft sichert auch die Funktion der Kulturlandschaft als Lebens- und Erholungsraum. Die Ziele des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes sind in Deutschland und der EU in vielfältiger Art und Weise über Gesetze, Verordnungen und Förderungen Grundlage des Verwaltungshandelns und beeinflussen die Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

 

Der Koalition ist bewusst, dass nur eine nachhaltige Bewirtschaftung die Lebensgrundlagen für künftige Generationen sichert. Allerdings müssen die Rahmenbedingungen den Landwirten, Forstwirten und Fischern ermöglichen, ihre Tätigkeit so auszuführen, dass eine existenzsichernde Bewirtschaftung möglich ist.


Der Landkreis Märkisch-Oderland wird sich aktiv in die Erarbeitung eines funktionierenden Bibermanagements einbringen.

Die Hochwassermanagementplanung des Landes wird durch die Koalition begleitet.

Der Landkreis wird sich entsprechend seiner Möglichkeiten an der Finanzierung von Anlagen des Hochwasserschutzes bzw. von Anlagen mit besonderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung beteiligen.

Das Wassergesetz des Landes Brandenburg muss geändert werden, um eine optimale Arbeit der im Kreis tätigen Gewässerunterhaltungsverbände zu ermöglichen. In diesem Rahmen ist eine Direktmitgliedschaft der Flächeneigentümer bzw. eine verbesserte Einflussnahmemöglichkeit in den Gewässerverbänden zu prüfen. Hier wird die Koalition ihren Einfluss geltend machen.

 

Der Landkreis wird die Auswirkungen der Düngemittelverordnung mit den Schwerpunkten:

- Umgang mit dem hohen natürlichen Phosphatgehalt im Oderbruch und

- Genehmigungsfähigkeit von Biogasanlagen

prüfen.

Die über die LEADER-/ELER-Programme erfolgten Förderungen im ländlichen Raum haben in den letzten Jahren neue Beschäftigungsperspektiven im Landkreis Märkisch-Oderland unterstützt und sollen auch künftig dazu genutzt werden. Der Landkreis Märkisch-Oderland unterstützt und sichert die Arbeit der beiden im Landkreis tätigen LEADER-Aktionsgruppen.

Der ökologische Anbau und die Vermarktung ökologischer Produkte bieten im Hinblick auf den Berliner Markt Wachstumsmöglichkeiten. Unterstützung kann hier über die Förderung für den ländlichen Raum gewährt werden.

Der Landkreis wird in der Wahlperiode keine Unterschutzstellungsverfahren initiieren und keine kreisliche Baumschutzsatzung erarbeiten.

 

 

Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz

Die Förderung erneuerbarer Energien wird vornehmlich durch die Rahmenbedingungen der EU und des Bundes (EEG-Gesetz) bestimmt.

In den letzten Jahren sind im Landkreis Märkisch-Oderland auf vielen Flächen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Windkraft, Photovoltaik) entstanden. Das bedeutet, dass ein Teil der Wertschöpfung (Arbeitsplätze, Steuerkraft) aus der Energieproduktion im Landkreis Märkisch-Oderland verbleibt. Die Koalition bekennt sich zum Verfahren der Aufstellung des Teilregionalplanes Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, das in einem transparenten Verfahren die künftig nutzbaren Potenziale und Flächen ermitteln und aufzeigen wird.
Den Bedenken der Menschen soll dabei beispielsweise durch die Prüfung von erweiterten Abstandsflächen zu Windrädern Rechnung getragen werden.

 

Das regionale Energiekonzept der Region Oderland-Spree hat die derzeitige Nutzung erneuerbarer Energien sowie Möglichkeiten zur Energieeinsparung aufgezeigt, und gleichzeitig Potenziale (Photovoltaik) und Grenzen (Biomasse) skizziert. Die Umsetzung, d. h. konkrete Aktivitäten und Initiativen, soweit sie nicht privatwirtschaftlich realisiert werden, wird in Städten und Gemeinden diskutiert und realisiert.

Die Koalition wird über die Ausrichtung eines Energiebüros für den Landkreis Märkisch-Oderland in Fortführung des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projektes „Märkisch-Oderland geht den Holzweg“ 2015 entscheiden.

Die energetische Sanierung des Feuerwehrtechnischen Zentrums Strausberg und des Technologieparks der STIC-Wirtschaftsfördergesellschaft wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gefördert.

 

 

 

Haushalt

 

Die Koalition strebt für jedes Haushaltsjahr der Wahlperiode 2014-2019 einen ausgeglichenen Haushalt an, der die Handlungsfähigkeit des Landkreises sichert. Die Aufstellung des Haushalts erfolgt in Abwägung der Aufgaben des Landkreises und der Finanzsituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Hebesatz der Kreisumlage ist in jedem Jahr in diesem Abwägungsprozess zu bestimmen.

Der Landkreis Märkisch-Oderland verfügt nur in eingeschränktem Maße über die Möglichkeit seine Einnahmen und Ausgaben zu beeinflussen. Die adäquate und verfassungskonforme Finanzausstattung durch das Land ist eine Voraussetzung für die kommunale Selbstverwaltung. Hier wird der Landkreis Märkisch-Oderland bei Notwendigkeit gegenüber dem Land Brandenburg seine Forderungen vertreten.

Die Koalition sieht Bedarf, die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts in größerem Maße als bisher über die Formulierung von Zielen zu steuern und die Zielerreichung über Kennzahlen, damit auch die Wirksamkeit von Maßnahmen insbesondere im Jugend- und Sozialbereich zu messen.

Finanzielle Spielräume sind vorrangig zum Erhalt und Aufbau der Infrastruktur im Landkreis zu verwenden. Über die Schaffung eines kreislichen Investitionsprogramms, das kommunale Investitionen unterstützt, soweit sie im kreislichen Interesse liegen, ist im Jahr 2015 zu entscheiden.

 

 

Soziales, Jugend, Bildung, Senioren, Kultur und Sport

Die Koalition wird im Rahmen der Aufgaben des Landkreises der Sicherung der Daseinsvorsorge, den Anforderungen der demographischen Entwicklung und Herausforderungen der UNO-Konvention zur Inklusion besonderes Augenmerk widmen. Sie wird darauf einwirken, dass in allen Teilen des Landkreises die gesetzlich normierten Ansprüche der Bürger erfüllt werden können. Gerade in den von Bevölkerungsrückgang betroffenen Regionen kann nur durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement und einer aktiven Vereinsarbeit die Attraktivität und Lebensfähigkeit dörflicher bzw. gemeindlicher Strukturen erhalten werden.

 

 

Soziales

Der Landkreis Märkisch-Oderland ist Träger einer Vielzahl von Sozialleistungen.

 

Die Koalition verständigt sich darauf, bis Ende 2017 Schritt für Schritt Leistungsbereiche auf Potenziale bei der Steigerung der Effizienz hin zu untersuchen. Dazu gehören Benchmark-Vergleiche (Fallzahlen, durchschnittlicher Mitteleinsatz pro Fall, u.Ä.) genauso wie der Auftrag des Kreistages an die Verwaltung (Organisation, Rechnungsprüfung), ihrerseits die Aufgabenerledigung in diesem Bereich auf Optimierungspotenzial hin zu untersuchen.

Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben nach dem SGB II ist der Landkreis Märkisch-Oderland gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Märkisch-Oderland.

Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass die zeitnahe und rechtssichere Bescheidung der Anträge verbessert wird. Dies ist nur im Rahmen der geltenden Gesetze bzw. der Rechtsprechung möglich. Soweit der Landkreis Märkisch-Oderland über eigene Richtlinien die Möglichkeit hat, gestaltend einzuwirken, ist insbesondere auf eine angemessene und möglichst rechtssichere Umsetzung abzustellen.

Die der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Märkisch-Oderland bereit gestellten Mittel für die Eingliederung sind zielgenau einzusetzen, eine wettbewerbsverzerrende Mittelverwendung ist auszuschließen.

Besondere Herausforderungen werden in der zunehmenden Zahl mobilitätseingeschränkter und pflegebedürftiger Bürger in Landkreis Märkisch-Oderland gesehen. Ambulante und teilstationäre Angebote, die die Betroffenen möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld belassen, müssen ausgebaut werden. Gemeinsam mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege sind Konzepte zu entwickeln, die sowohl die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises, die Erfahrungen der Träger als auch den Bedarf vor Ort berücksichtigen. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohlfahrtspflege stellt die Grundlage dar, bestehende Projekte zu evaluieren und zu steuern, sowie Fördermittel in den Landkreis einzuwerben. Es wird angeregt, hier eine Arbeitsgruppe zu bilden, in der neben den Amtsleitern, des Sozial- und Jugendamtes der LIGA der Wohlfahrtsverbände  integriert werden und die bis zum Ende 2016 einen Konzeptentwurf mit dem Ziel einer effektiven und nachhaltigen Daseinsvorsorge vorlegt.

Die Herausforderungen, die die voraussichtlich steigende Anzahl von Asylbewerbern und Ausländern mit sich bringt, erfordern ein aktives Handeln des Landkreises und seiner Gemeinden. Die Arbeit an einer Willkommenskultur wird durch die Koalition forciert. Forderungen an Bund und Land zur Straffung der Asylverfahren werden in geeigneter Art und Weise vorbereitet.

 

Die Koalition bekennt sich zu einer aktiven Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit sowie Rechts- und Linksextremismus.

 

Jugend

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat in den letzten Jahren mit der Schaffung und Modernisierung von Kita- und Hortplätzen einen vorderen Platz aller Landkreise in der Kindertagesbetreuung erreicht. Die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen, die Verbesserung der Betreuungsschlüssel aber auch Verantwortung der Eltern stellen die Schwerpunkte der Arbeit in den kommenden Jahren dar. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, Landkreis und Gemeinden.

Mit wachsender Sorge wird die zunehmende Zahl der durch Maßnahmen der Jugendhilfe betroffenen Kinder und Jugendlichen gesehen. Die Koalition sichert das notwendige Fachpersonal in der Verwaltung des Landkreises Märkisch-Oderland, wird sich aber auch verstärkt auf ein Wirkungscontrolling durchgeführter Maßnahmen und eine kennzahlengestützte, zielorientierte Aufgabenerfüllung stützen. Die Arbeit der vorhandenen vom Landkreis Märkisch-Oderland unterstützten Netzwerke ist zu evaluieren und bei erfolgreicher Arbeit fortzuführen. Die Gewinnung von Pflegeeltern muss weiterhin mit hoher Priorität betrieben werden. Heimunterbringung sollte nur bei entsprechender Konstellation oder als „letzte“ Maßnahme betrachtet werden. Die Erfahrungen und Expertise von Trägern der Jugendhilfe sind zu nutzen. Zu beachten ist, dass die Steuerungsfunktion des Jugendamtes erhalten bleibt. Es ist zu prüfen und bis Ende 2016 ein Bericht vorzulegen, ob die derzeitige Organisation der Arbeit im Jugend- und Sozialbereich nach Sozialräumen und deren regionale Abgrenzung die geeignete Grundlage der Arbeit ist.

Der Landkreis wird die im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgelegten Möglichkeiten des 610-Stellen-Programmes entsprechend den kreislichen Prioritäten nutzen. Die Kapazitäten des Landkreises Märkisch-Oderland für Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit sind künftig nach fachlichen Kriterien und regionaler Notwendigkeit einzusetzen.

 

Bildung

 

Die Koalition geht davon aus, dass in der gegenwärtigen Wahlperiode 2014-2019 die derzeit bestehenden kreiseigenen Schulen einschließlich der Schulstandorte Bestand haben. Der Landkreis Märkisch-Oderland wird seinen Pflichten als Schulträger für die Gymnasien Strausberg, Neuenhagen bei Berlin, Seelow, Bad Freienwalde (Oder) und Rüdersdorf bei Berlin nachkommen. Sie stellen die Basis des Systems weiterführender Schulen im Landkreis Märkisch-Oderland dar. Das Gymnasium Neuenhagen bei Berlin wird 2015-2017 ausgebaut, um die 5-Zügigkeit mit angemessenen Unterrichtsräumen unter Beachtung der Gegebenheiten Vorort zu sichern. Sollten weitere Kapazitäten im berlinnahen Raum benötigt werden bieten sowohl der Ausbau des Gymnasiums Rüdersdorf bei Berlin als auch die Unterstützung anderer Schulträger Möglichkeiten.

Die Standorte der Förderschulen sind von der bundesweit geführten Debatte zur Inklusion berührt. Die Koalition geht davon aus, dass gesonderte Förderschulen eine Berechtigung haben, um Schüler mit entsprechenden Bedarfen bestmöglich zu beschulen. Dort, wo die Integration von Schülern mit Förderbedarfen in eine Regelschule größere Erfolgschancen bietet einen Abschluss zu erreichen und dadurch den künftigen Lebensweg mit besseren Voraussetzungen zu beschreiten, wird dies unterstützt. Dafür ist ein schlüssiges und ausfinanziertes Konzept des Landes notwendig. Sofern die Weiterentwicklung von Förderschulen zu Förderzentren mit Unterricht in der Landespolitik Unterstützung findet und deren Finanzierung gesichert wird, wird die Koalition diesen Weg im Landkreis aktiv gestalten. Eine entsprechende Steuergruppe wird in diesem Fall die Arbeit aufnehmen bzw. fortführen.

Das Oberstufenzentrum mit seinen Standorten Strausberg und Seelow bietet beste Voraussetzungen auch künftig die Anforderungen für Ausbildungen und Abitur mit Fachrichtungen zu erfüllen.

Die Koalition bekennt sich zur Vereinbarung mit den Trägern von Oberschulen und Gesamtschulen (in Trägerschaft von Gemeinden) den gemäß Brandenburgischen Schulgesetz möglichen Teil der Kosten zu übernehmen, um unnötige Konkurrenzsituationen zu vermeiden und eine relative Gleichbehandlung dieser Schulen zu ermöglichen. Die Kosten dafür werden im Haushalt bereitgestellt.

Schulen in freier Trägerschaft stellen eine Ergänzung und Bereicherung des Angebots der öffentlichen Hand dar.

 

Demographische Entwicklung und Senioren

Der Landkreis Märkisch-Oderland wird in den kommenden Jahren mit unterschiedlichen Einwohnerentwicklungen in den einzelnen Regionen konfrontiert werden. Insgesamt werden das Durchschnittsalter und der Anteil sowie die absolute Zahl der älteren Einwohner steigen. Die Schaffung attraktiver Lebensbedingungen wird auf die (unterschiedlichen) Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet werden müssen. Menschen im höheren Alter werden sowohl Aktivposten in der Gesellschaft sein und das Gemeinwesen stützen als auch zunehmend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sein. Darauf muss sich der Landkreis Märkisch-Oderland vorbereiten. Der Landkreis Märkisch-Oderland wird mit seinem Krankenhaus alle Möglichkeiten nutzen, dafür einen Beitrag zu leisten, wohlwissend dass Bundes- und Landespolitik, Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen die wesentlichen Grundlagen schaffen müssen. Die Koalition ist bereit, hier mit allen Akteuren neue Wege zu testen.

Der Kreisseniorenbeirat ist der Partner um seniorenpolitische Leitlinien zu evaluieren und fortzuschreiben.

 

 

Kultur und Sport

Im Landkreis Märkisch-Oderland hat sich in den letzten Jahren ein Kulturleben entwickelt, das von Vielfalt, ehrenamtlichen und privaten Engagement und einer hohen Qualität gekennzeichnet ist.

Der Landkreis unterhält eigene Kultureinrichtungen, die in der Kultur GmbH zusammengefasst sind. Der Beschluss 597/2013 des Kreistages, der die Ziele für den weiteren Umgang mit den Einrichtungen und der Kultur GmbH skizziert, wird umgesetzt. Die Koalition sieht für das Schloss Freienwalde in der Übertragung an die Stadt Bad Freienwalde (Oder) die Möglichkeit, den weiteren Betrieb zu sichern und bürgerschaftliches Engagement in größeren Umfang einzubinden. Es ist in den letzten Jahren nicht gelungen, das Freilichtmuseum Altranft zu einem Brandenburger Freilichtmuseum zu entwickeln. Eine institutionelle Förderung durch das Land war und ist ausgeschlossen. Der Landkreis Märkisch-Oderland ist überfordert, ein den heutigen Ansprüchen genügendes Museumskonzept mit der im Museum integrierten Gebäudesubstanz umzusetzen. Ein Beschluss zur Schließung des Museums ist vorzubereiten. Die Gedenkstätte Seelower Höhen und das Brecht-Weigel-Haus in Buckow werden in geeigneter Trägerschaft durch den Landkreis Märkisch-Oderland fortgeführt. Die Koalition wird für beide Objekte eine Überprüfung des derzeitigen Konzeptes anregen und notwendige Investitionen nach Möglichkeiten des Haushalts ermöglichen, um die Einrichtungen attraktiver für Einwohner und Gäste zu gestalten.

 

Die Kreismusikschule wird für die musische Bildung von Kindern und Jugendlichen als unverzichtbar gesehen. Die Koalition wird prüfen, ob und ggf. wie eine flächendeckende und qualitativ hochwertige musische Bildung im gesamten Kreisgebiet kostengünstiger umgesetzt werden kann.

Die sportliche Betätigung aller Bevölkerungsteile des Landkreises Märkisch-Oderland wird über die im Landkreis aktiven Vereine und den Kreissportbund gefördert und organisiert.

Die Koalition bekennt sich zur Sportförderung und zur Unterstützung des Kreissportbundes. Die Bedingungen für den Schulsport müssen so ausgestaltet werden, dass allen Schülern ein angemessener Sportunterricht ermöglicht wird.

 

Verwaltung

Die Verwaltung des Landkreises Märkisch-Oderland wird vom Landrat und seinen Beigeordneten geführt. In den letzten Jahren ist eine schlanke, effiziente Verwaltungsstruktur geschaffen worden, die 3 Fachbereiche umfasst. Daran soll auch in den kommenden Jahren festgehalten werden. Die Verwaltungsstandorte Seelow und Strausberg bleiben erhalten. Spätestens 2017 ist eine Entscheidung über den künftigen Sitz des Straßenverkehrsamtes zu treffen. Der Sitz der Rettungsdienst GmbH ist in Bad Freienwalde (Oder), der EMO hat seinen Verwaltungssitz in Strausberg. Die Verwaltung des Landkreises Märkisch-Oderland ist im brandenburgweiten Vergleich mit einer der geringsten Personalausstattungen versehen. Der Personalbestand ist konsequent auf sich ändernde Aufgabenqualitäten und –umfänge, auf neu übertragene oder neu zu leistende Aufgaben anzupassen.

Die Koalition ist sich bewusst, dass ein geringer Personalbesatz es nicht immer zu ermöglicht bei außerordentlichen Situationen (Krankheit), alle Leistungen der Kreisverwaltung in gleichbleibender Schnelligkeit zu gewähren.

Das Personalentwicklungskonzept ist konsequent fortzuschreiben.

Die Koalition erkennt den Bearbeitungsvorrang für Investitionen, insbesondere denjenigen an, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Die Verwaltung soll das Ermessen so ausüben, dass Investitionen befördert werden. 2015 ist die vorhandene Richtlinie für besondere Investitionen zu evaluieren und ggf. anzupassen. Der Haushaltsplan ist das Steuerungselement des Kreistages zur Erfüllung kreislicher Aufgaben. Mit der seit 2010 eingeführten Doppik gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, Leistungen des Kreises zu bewerten und mittels Zielen und Kennzahlen zu steuern. Die Koalition wird darauf hinwirken, dass der Haushalt in diesen Bereich qualifiziert wird und sieht neben der Verwaltung hier insbesondere die Fachausschüsse in Verantwortung.