Mittagessen in Neuenhagener Kitas und Grundschulen wird nicht teurer.

Veröffentlicht am 24.04.2015 in Kommunalpolitik

Die Gemeindevertretung von Neuenhagen hat auf ihrer Sitzung am 23. April 2015 mit großer Mehrheit einer Vorlage der Verwaltung zugestimmt, dass die Elternbeiträge für das Mittagessen in den Kitas und Grundschulen nicht erhöht werden. Dies ist sehr erfreulich, war aber nicht so selbstverständlich, wie es sich in der Sitzung anhörte.

Warum gab es die Debatte um das Essensgeld? Der Caterer hatte der Gemeinde mitgeteilt, dass durch die Einführung des Mindestlohnes das Mittagessen teurer wird. In einer ersten Vorlage wollte die Verwaltung die höheren Kosten auf die Elternbeiträge umlegen.

Im Kultur und Sozialausschuss verwies die Fraktionsvorsitzende der SPD, Marianne Hitzges darauf, dass dies dem Brandenburgischen Kita-Gesetz widerspricht. Danach darf neben dem einkommensabhängigen Elternbeitrag für den Kita-Besuch nur noch ein Beitrag für das Mittagessen erhoben werden, der der häuslichen Ersparnis entspricht. Höhere Kosten sind demnach kein Grund, den Elternbeitrag zu erhöhen. Der Ausschuss folgte dieser Argumentation und lehnte die geplante Erhöhung mehrheitlich ab.

In der folgenden Sitzung des Finanzausschusses schlug die Verwaltung in einer veränderten Vorlage wiederum vor, die Elternbeiträge um die gleiche Summe zu erhöhen. Diesmal wurde das aber nicht mit den durch den Mindestlohn gestiegenen Kosten sondern mit angeblich erhöhten häuslichen Einsparungen begründet. Dem folgten die Ausschussmitglieder nicht. Allzu deutlich war, dass es sich hier um einen Trick handelte, die gestiegenen Kosten doch an die Eltern weiterzuleiten.

Wie hoch ist denn nun die häusliche Ersparnis durch das Mittagessen in den Kitas? Darüber lässt sich sicherlich streiten und dies wird auch wohl in jeder Familie unterschiedlich sein. In einem Verfahren gegen die Stadt Prenzlau kam das Verwaltungsgericht Potsdam auf einen Betrag von 1,70 Euro.

Das Kita-Essensgeld ist anders als der Kita-Beitrag ja nicht einkommensabhängig sondern für alle gleich. Schaut man auf das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz sieht man, dass für Nahrungsmittel und Getränke bei Kindern von einem Monatsbetrag von 86,96 Euro ausgegangen wird. Da bleibt nicht viel für ein Mittagessen.

Die Gemeinde Neuenhagen hatte ein Einsehen und trägt nun die Mehrkosten selber. Dafür sei ihr gedankt.

 

24.4.15

Marianne Hitzges

SPD-Fraktionsvorsitzende