Antrag zu de Taktzeiten von Bussen

Veröffentlicht am 31.05.2018 in Verkehr

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.6.18 wird auch über eine möglich Verdichtung der Busbedienzeiten auf 20 Minuten diskutiert. Hierzu hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingebracht.

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zum ÖPNV:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Verdichtung des Busangebotes in der S5-Region auf einen 20-Minutentakt mit Bezug zum S-Bahn-Fahrplan in den Hauptverkehrszeiten früh von 5.30 Uhr bis 8.30 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr (in den Ferien ab 15 Uhr) den Kostenanteil der Fahrplan-Mehrkilometer für Neuenhagen maximal für eine Laufzeit von 3 Jahren zu übernehmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Landkreis Märkisch-Oderland eine entsprechende Vereinbarung für dieses Zusatzangebot abzuschließen. Mögliche Mehreinnahmen des Landkreises Märkisch-Oderland aus Landes- und Bundesmitteln zur Förderung des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen mit den Kostenanteilen der Gemeinde verrechnet werden.

Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Verdichtung des Busangebotes für Ortsverkehre im Verflechtungsraum Berliner Umland auf einen 20-Minutentakt zukünftig als quantitativer Bedienungsstandard in den Hauptverkehrszeiten (Mindeststandard) in den Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV des Landkreises Märkisch-Oderland 2020-2024 aufgenommen wird und entsprechend die Kosten durch den Aufgabenträger (Kreis) übernommen werden.

 

Sachverhalt:

Im weiterhin wachsenden Verflechtungsraum Berliner Umland wird von den Kommunen gemeinsam das Ziel verfolgt, den motorisierten Individualverkehr und die damit verbundenen Probleme wie eine steigende Parkplatznachfrage oder Stausituationen insbesondere durch die Pendlerströme zukünftig zu mindern. In den Nahverkehrsplan des Kreises kann eine solche Verdichtung erst ab dem neuen Verkehrsplan ab 2020 aufgenommen werden. Will man die Verdichtung bereits ab dem Fahrplanwechsel 2018/2019 haben, müssen die Kommunen die Kosten selber tragen. Der Zeitraum kann dann genutzt werden, um das verdichtete Angebot zu evaluieren.