Keine Grabsteine aus Kinderarbeit

Veröffentlicht am 24.09.2018 in Kommunalpolitik

Der Brandenburger Landtag hat sein Bestattungsrecht reformiert. Durch dieses Gesetz wurde den Kommunen die Möglichkeit geschaffen, importierte Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten.

Die SPD Neuenhagen hat beantragt, dies in die Neuenhagner Friedhofssatzung aufzunehmen.

Antrag an die Gemeindevertretung am 08.11.18

 

Antragsteller: SPD-Fraktion

 

Änderung der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin (Friedhofsordnung)

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung 740 Friedhofsordnung mit dem Ziel zu verändern, dass die Aufstellung importierter Grabsteine, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden, zu verbieten ist.

 

Sachverhalt:

Der Brandenburger Landtag hat sich zuletzt mit diesem Thema am 19.09.2018 beschäftigt und Änderungen dazu beschlossen.

Das neue Bestattungsrecht räumt den Kommunen explizit die Möglichkeit ein, eigene rechtliche Verordnungen festzulegen.

Bezug:

„Gesetz zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften“, Bestattungsgesetz, § 34, Abs. 2 – 4

 

Marianne Hitzges

SPD-Fraktionsvorsitzende

24.09.2018