Auf Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Entwurf für eine Einwohnerbeteiligungssatzung auszulegen. Ziel des Satzungsentwurfes ist, Einwohnerfragestunden in den Ausschüssen, einen Bürgerhaushalt und die Befragung von Einwohnerinnen und Einwohnern möglich zu machen.
Niemand hat etwas gegen mehr Bürgerbeteiligung in der Politik. Seit geraumer Zeit wird auf verschiedensten Ebenen über die Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch Instrumente der direkten Demokratie und plebiszitäre Elemente diskutiert. Auch in Brandenburg wurden bereits das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid eingeführt.
Trotzdem macht es Sinn, sich noch grundsätzlich mit einigen Fragen zu beschäftigen. Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben Bürger bisher? Wollen Bürger mehr Beteiligung? Können mehr Beteiligung und insbesondere die Einführung von plebiszitären Elementen auch Gefahren oder Nachteile mit sich bringen?
Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger bereits heute?
Das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, Landtagswahlen, der Bundestagswahl und der Europawahl. In Brandenburg gibt es das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen bereits ab 16 Jahren. Alle Bürger können sich in Parteien und Wählervereinigungen organisieren und zur Wahl stellen. Auch Einzelbewerbungen sind möglich. Bürgermeister und Landräte werden mittlerweile auch direkt gewählt. Viele Beschlussvorlagen der Gemeindevertretung werden vor ihrer Beschlussfassung ausgelegt und jeder kann zu ihnen Stellung nehmen. Es gibt die Einwohnerversammlung und die Einwohnerfragestunde in der Gemeindevertretung. Es gibt das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid, den Einwohnerantrag und das Petitionsrecht. Auch die Einrichtung von Beiräten ist nach dem Brandenburger Kommunalgesetz möglich und wird in Neuenhagen auch praktiziert. Nicht zuletzt sei auf die regelmäßigen Sprechstunden des Bürgermeisters verwiesen.
Wollen Bürger mehr politische Teilhabe?
Wir leiden unter stetig sinkender Wahlbeteiligung. Dies gilt auch für Brandenburg und Neuenhagen. Bei den letzten Wahlen (Kommunalwahl, Europawahl, Landtagswahl) lag die Wahlbeteiligung unter 50 %. Alle Parteien leiden unter sinkenden Mitgliederzahlen. In Neuenhagen gelingt es keiner Partei auch nur annähernd die Listen zur Kommunalwahl zu füllen, selbst wenn sie auch parteilose Kandidaten und Kandidatinnen aufstellen. Viele direkte Landratswahlen in Brandenburg waren ungültig wegen zu niedriger Wahlbeteiligung. Ähnlich Erfahrungen gab es in Berlin mit Bürgerentscheiden, wenn diese nicht mit anderen staatlichen Wahlen verkoppelt waren. Einwohnerversammlungen sind gering besucht. Stellungnahmen zu ausgelegten Beschlussentwürfen sind ebenso selten wie Fragen in der Einwohnerfragestunde.
Können mehr Beteiligung und insbesondere die Einführung von plebiszitären Elementen auch Gefahren oder Nachteile mit sich bringen?
Dies ist die wichtigste und grundsätzlichste Frage. Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, die sich als effektiv und stabil erwiesen hat. Warum soll nun diese um Elemente direkter Demokratie erweitert werden? Die Befürworter glauben und Umfragen geben ihnen Recht, dass dies von der Mehrheit der Menschen gewünscht wird. Bewiesen ist die Richtigkeit aber deshalb noch nicht. Wo können aber Gefahren bei plebiszitären Elementen liegen? Volksentscheide sind nur möglich, wenn Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Dies führt zu klaren Siegern und Verlierern. Zu einer deutlichen Herrschaft der Mehrheit und zum Verlust von Minderheitenschutz. Die Kunst der Politik in der repräsentativen Politik war und ist es aber Kompromisse zu finden, die dem Wunsch der Mehrheit entsprach, aber auch die Interessen von Minderheiten sicherstellte. Weiterhin ist Politik dem Gemeinwohl der ganzen Gesellschaft verpflichtet. Bei Bürgerentscheiden ist dies nicht der Fall. Hier besteht die Gefahr, dass bestimmte Interessengruppen ihre partikularen Interessen durchsetzen. Dies gelingt natürlich den Gruppen am besten, die die entsprechenden Mittel und Fähigkeiten zur Durchführung komplexer Kampagnen haben. Andere Gruppen bleiben da schnell auf der Strecke.
Die meiste Erfahrung mit Instrumenten direkter Demokratie haben die Schweiz und Kalifornien. Ob diese aber positiv zu bewerten sind darf bezweifelt werden. In Kalifornien haben sich Multimilliardäre mit Kampagnen und Volksentscheiden ihre Politik gekauft und das Land an den Rand des Abgrundes geführt. Ein Volksentscheid verhinderte Steuererhöhungen; einer Ausgabenkürzungen. Im Schweizer Kanton Appenzell gibt es das Frauenwahlrecht nur, weil das Verfassungsgericht dieses gegen einen Volksentscheid durchgesetzt hat. Aktueller sind die Volksentscheide mit denen der Bau von Minaretten verboten wurde und durch die die Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt wurde.
Was hat das alles mit Neuenhagen zu tun?
Im Entwurf für eine Beteiligungssatzung für Neuenhagen ist auch die Durchführung von Bürgerbefragungen vorgesehen. Formalrechtlich sind solche Befragungen unverbindlich. In der Realität kommen sie Bürgerentscheiden nahe, da sich kaum eine Gemeindevertretung trauen wird, trotz eines Ergebnisses eines Bürgerentscheides anders zu beschließen.
Jürgen Hitzges
Dies ist ein Namensartikel und keine Stellungnahme des SPD-Ortsvereins oder der SPD-Fraktion