Bebauungsplan Gruscheweg 6 bleibt unverändert. Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe sind vom Tisch

Veröffentlicht am 14.09.2019 in Kommunalpolitik

Im Gebiet Gruscheweg ist ein Mischgebiet beschlossen worden, das überwiegend aus Freistehenden Einfamilienhäusern besteht in dem aber auch Stadtvillen und Mehrfamilienhäuser entstehen mit Miet- und Eigentumswohnungen und wohnverträglichem Gewerbe. Platz für Einzelhandel, einen Schulkomplex, eine Kita und Grünflächen sind vorhanden.

Nun hat der Bürgermeister eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der der rechtsgültige Bebauungsplan geändert werden sollte. Die Mehrfamilienhäuser sollten niedriger und kürzer werden. Ziel war offensichtlich, das Entstehen von Wohnraum zu erschweren, um Zuzug zu verhindern. Die „bösen Berliner“ sollen bleiben, wo sie sind.

Doch Neuenhagen braucht neben den Einfamilienhäusern auch Wohnungen. Für wen? Hier nur drei Beispiele. Ein Kind ist seiner Familie entwachsen und möchte in eine eigene Wohnung aber trotzdem in der Gemeinde bleiben. Ein Ehepaar mit Kindern ist geschieden. Der ausziehende Partner will aber in der Nähe der Kinder bleiben. Ein älteres Paar braucht sein großes Haus nicht mehr und kann den großen Garten nicht mehr bewirtschaften, möchte aber vor Ort bleiben. Für alle solche Fälle braucht es den passenden Wohnraum. Dieser wird im Gruscheweg 6 geschaffen.

Der Bürgermeister argumentierte mit zu starker Versiegelung und Wasserproblemen, Verkehrsproblemen und Lärmproblemen sowie fehlender Infrastruktur. Dies erstaunt, Zum Verkehr durch den Gruscheweg gibt es seit Jahren ein Verkehrsgutachten. Der zunehmende Verkehr kann demnach verträglich geregelt werden, wenn man die im Gutachten gemachten Empfehlungen umsetzt. Hieran hapert es aber. Der Bürgermeister kümmert sich nicht um die Umsetzung trotz gefasster Beschlüsse der Gemeindevertretung. Zur Wasserproblematik gibt es ebenfalls Untersuchungen mit dem Ergebnis, dass es keine unüberwindbaren Probleme gibt. Zum Lärm sei hier nur auf den kürzlich durch die Gemeindevertretung beschlossenen Lärmaktionsplan hingewiesen. Der Lärm wurde auch erst in einer neuen Vorlage, die am Tage der Beschlussfassung vorgelegt wurde, aufgenommen. Hintergrund ist hier offensichtlich, dass man einen Baubauungsplan nur dann verändern kann, wenn im Alten wesentliche Fehler sind. Diese wurden aber nicht nachgewiesen. Zur fehlenden Infrastruktur wurde schon auf die Flächen für Kita und Schule hingewiesen. Gegen den notwendigen Schulneubau am Gruscheweg haben sich die Parteilosen aber bis zum Schluss gewehrt.

Der Bürgermeister schrieb, Kosten würden nicht entstehen, da man sich mit den Investoren einigen könne. Dem haben diese deutlich schriftlich und mündlich widersprochen und Entschädigungen in Millionenhöhe in Aussicht gestellt. Geld, dass die Gemeinde besser für die Schulen und die Kita braucht, statt es für die Vernichtung von Wohnraum auszugeben.

In namentlicher Abstimmung wurde die Vorlage zur Änderung des Bebauungsplans abgelehnt. Dafür stimmte die AfD, Die Parteilosen, die FDP und Teile der Grünen. Dagegen die CDU, die Linke, die SPD, die Feuerwehr und Teile der Grünen.

Wer sich nun fragt, wie der Bürgermeister abgestimmt hat, dem sei gesagt, dass dieser wegen mehrfacher Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen durfte. Auch den Antrag durfte er nicht stellen. Dies hat er zwar nicht eingesehen, aber die Ansage der Kommunalaufsicht war deutlich.

Die Beschlussvorlage wurde am Tag der Sitzung daher noch mal geändert und nun vom stellvertretendem Bürgermeister Schubert unterschrieben. Seine Befangenheit hat Herrn Scharnke aber nicht daran gehindert, noch am Tag der Sitzung durch Schreiben an die Mitglieder der Gemeindevertretung zu versuchen, diese zu beeinflussen.

Dem Bürgermeister kann nur empfohlen werden, die alten Beschlüsse der Gemeindevertretung umzusetzen, statt die Entwicklung dadurch aufzuhalten, alles wieder umzuwerfen.

Jürgen Hitzges