Aus der Sitzung der Gemeindevertretung Neuenhagen vom 14. Juni 2018

Veröffentlicht am 17.06.2018 in Kommunalpolitik

Aus Sicht der SPD gab es einige interessante Diskussionen und Beschlüsse. Zuerst gab es die Antwort auf eine Anfrage der SPD, ob eine Erweiterung oder ein neues Gewerbegebiet in Neuenhagen geplant sein. Hintergrund ist, dass das jetzige Gewerbegebiet voll ist und der Unternehmerverband sich eine Erweiterung wünscht. Außerdem planen einige Nachbargemeinden neue Gebiete. Die Antwort lautete NEIN. Weder das Gebiet an der Altlandsberger Allee noch am Schöneicher Dreieck sei geeignet.

Einstimmig angenommen wurde ein Antrag der SPD, die Gebührensatzung für Nutzungen des Straßenraums zu überarbeiten. Hierdurch soll es möglich werden, nichtkommerzielle Nachbarschaftstreffen von Gebühren zu befreien.

Als nächstes wurde die Schulentwicklung diskutiert. Hier gab es einen Änderungsantrag der SPD zur Vorlage des Bürgermeisters. Angenommen wurde der Antrag der SPD. Demnach wird nicht nur eine dreizügige Grundschule am Gruscheweg gebaut. Auch der Neubau der Fallada-Schule im Nordviertel, die Erweiterung des Gymnasiums, der Neubau der Förderschule und die verstärkte Förderung der IB-Oberschule werden nun weiterbearbeitet.

Zur Verdichtung des Busverkehrs hatte die SPD-Fraktion ebenfalls einen eigenen Antrag eingebracht. Durch ihn gelang es, die Vorlage des Bürgermeisters so zu verändern, dass nun nicht nur die Ortsgrenzenden überschreitenden Buslinien, sondern auch die innerörtliche Buslinie verstärkt wird.

Beim Lärmaktionsplan haben wir eine Abstimmungsniederlage bekommen. Das Fachbüro hatte eine Machbarkeitsstudie für eine Untertunnelung der Bahnstrecke an der Hauptstraße empfohlen. Dies war auch die Position der SPD. Die Mehrheit der GVT hat dies abgelehnt und will stattdessen eine Machbarkeitsstudie über eine Umgehungsstraße von der Altlandsberger Straße durch das Gewerbegebiet zur Fredersdorfer Straße. Dies ist erstaunlich, da dieser Vorschlag nicht nur im Lärmaktionsplan nicht gemacht wurde, sondern auch bereits in zwei Verkehrsgutachten als sinnlos abgelehnt wurde.