2. Entwurf zum Landesentwicklungsplan Hauptstadt Region

Veröffentlicht am 22.04.2018 in Landespolitik

v.l. Ralf Steibrück, Kathrin Schneider, Marianne Hitzges, Ralf Christoffers

 

2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

 

Zum Verständnis:

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ist ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung der aus den Ländern Berlin und Brandenburg gebildeten Hauptstadtregion zu koordinieren. Er löst den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) ab und enthält Rahmenbedingungen, Festlegungen, Begründungen und einen Umweltbericht und soll damit die Grundlage für die Beurteilung der raumordnerischen Verträglichkeit von Planungen und Maßnahmen von Kommunen und Vorhabenträgern im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg bilden.

Mit dem 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird das Beteiligungsverfahren fortgeführt. Zahlreiche Stellungnahmen und Anregungen sind bereits eingegangen. Bis Anfang April ist er noch ausgelegt und bis zum 7. Mai sind noch Stellungnahmen möglich.

 

Aber was bedeutet er für Brandenburg und seine Kommunen?

Dazu diskutierten im Potsdamer Hotel Mercure Potsdam auf Einladung der SGK und dem kommunalpolitischen Forum Land Brandenburg e.V., Kathrin Schneider (SPD), die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung und Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke und Sprecher für Infrastruktur, Regionalplanung und Raumordnung mit Funktionsträgern aus der Kommunalpolitik in Brandenburg.

Kathrin Schneider lieferte wichtige Impulse zur Zielstellung, nämlich Wachstum für das ganze Land zu schaffen! Der LEP HR hat als Alleinstellungsmerkmal die Metropolregion Hauptstadt Berlin! Eine von 11 Metropolregionen in Deutschland und doch die besondere Funktion als Hauptstadt Metropole.

Aus Neuenhagen wurde u.a. die Frage gestellt, wie die Möglichkeit großflächigen Einzelhandel als Mittelzentrum zu schaffen, vom Land beurteilt wird. Die Möglichkeit ist an zentralörtliche Funktion gebunden und darf nicht dazu führen, dass Nachbargemeinden kannibalisiert werden. Nur im Rahmen ihrer notwendigen Versorgung und als Kompromiss, so Kathrin Schneider. Dieses Thema ist für Neuenhagen von besonderem Interesse und besonderer Besorgnis, da Hoppegarten als Mittelzentrum in Funktionsteilung mit Neuenhagen nun berechtigt ist, großflächigen Einzelhandel zu schaffen und dies das Zentrum von Neuenhagen gefährden könnte.

Auch in der letzten Gemeindevertretung in Neuenhagen wurde über eine

Stellungnahme zur gemeinsamen Landesplanung diskutiert. Dabei sprachen sich alle Fraktionen für ein gemeinsames Mittelzentrum Neuenhagen mit Hoppegarten aus. Nicht einigen konnte man sich auf einen Vorschlag der SPD-Fraktion, in der eine stärkere Klärung der Funktionsteilung gefordert wurde und in der vor der Gefahr für die Zentrumsentwicklung durch unkontrollierten Ausbau des großflächigen Einzelhandels an den Hoppegartener Ausfallstraßen gewarnt wurde. Diese Punkte tauchen aber im Entwurf der Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree auf.

 

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