Beschluss zur Ernst-Thälmann-Straße

Veröffentlicht am 23.02.2017 in Kommunalpolitik

Auf Antrag von Frau Goetz, Frau Fritzsche-Schnick, Frau Hitzges und Frau Dr. Zink-Ehlert hat die Gemeindevertretung am 16.2.2017 den im Anhang dokumentierten Beschluss gefasst. Nach jehrelanger erfolgloser Diskussion kann es mit der Planung zum Ausbau dieser wichtigen Straße nun endlich weitergehen.

 Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße in zwei Abschnitten ein Konzept für die Straßenausbauplanung vorzulegen und umzusetzen. Dabei sind folgende Parame-ter zu berücksichtigen:

Zielstellung ist die Unterteilung und der Ausbau in zwei funktionalen Abschnitten:

1. Geschäftsbereich - Eisenbahnstraße bis Professor-Zeller-Straße und

2. Wohngebiet - Professor-Zeller-Straße bis Am Rathaus

Für den Abschnitt Geschäftsbereich:

1.1. Separate Regenwasserbewirtschaftung.

1.2. Ersatz des vorhandenen Pflasters in der Fahrbahn mit einem repräsentativen Alternativpflaster zur Lärmminderung sowie Erhöhung der Benutzungsqualität einschließlich Barrierefreiheit für Fußgänger und Radfahrer.

1.3. Betrachtung des gesamten Straßenquerschnitts für den Ausbau.

1.4. Niveaugleicher Ausbau des gesamten Straßenquerschnitts.

1.5. Schaffung von breiteren Verkehrsräumen für die Fußgänger.

1.6. Neupflanzung einer repräsentativen Baumallee.

1.7. Beibehaltung einer zweistreifigen Fahrbahn zwischen den neuen Baumreihen zur Aufrechterhal-tung aller Optionen für Verkehrslenkungsmaßnahmen.

1.8. Beibehaltung einer angemessenen Zahl von Stellplätzen im Straßenquerschnitt.

Für den Abschnitt Wohngebiet:

2.1. Separate Regenwasserbewirtschaftung.

2.2. Erhalt des Baumbestands in Abhängigkeit einer aktuellen Baumbegutachtung.

2.3. Erhalt der bereits ausgebauten Gehwege.

2.4. Erneuerung der Fahrbahn in zwei Varianten.

 

Für den Ausbau sind in beiden Abschnitten Straßenausbaubeiträge zu erheben und getrennt darzu-stellen.

Eine Kostenannahme ist für die Beauftragung der Objektplanung getrennt nach Bauabschnitten und Varianten vorzulegen.

 

Sachverhalt:

Im Ergebnis der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zur Zentren- und Einzelhandels-entwicklung am 30. November 2016 wird der Beschlussantrag mit folgender Begründung eingebracht:

Ausgangspunkt der Antragsformulierung sind drei wesentliche Aspekte für die aktuelle Situation in der Ernst-Thälmann-Straße:

 Das vorhandene Großpflaster und die hohen Borde sind für Fußgänger und Radfahrer sehr schwer passierbar und nicht barrierefrei. Das Großpflaster führt durch den Fahrzeugverkehr zu einer erheblichen Lärmbelastung für die Anlieger.

 Der Straßenraum ist sehr begrenzt. Die Versuche, alle Verkehrsbedarfe (Fußgänger, Radfah-rer, motorisierter Verkehr und Parkplätze) umfassend zu erfüllen, sind in den bisherigen Pla-nungen gescheitert.

 Gemäß dem Entwässerungskonzept (Stand: Mai 2016) ist bei Erhaltung des Baumbestandes und des bisherigen Verkehrsraumes die Ableitung des anfallenden Regenwassers über Kanäle in der Ernst-Thälmann-Straße und weiteren Nebenstraßen erforderlich.

 

Aufgrund der Projektgröße und der unterschiedlichen Anforderungen ist eine Unterteilung in zwei funktionale Abschnitte vorzunehmen und in der Umsetzung zu berücksichtigen:

1. Geschäftsbereich - Eisenbahnstraße bis Professor-Zeller-Straße (Flächennutzungsplan = Mischge-biet, Bebauungsplan zur Steuerung des Einzelhandels = zentraler Versorgungsbereich) und

2. Wohngebiet - Professor-Zeller-Straße bis Am Rathaus (Flächennutzungsplan = Allgemeines Wohn-gebiet).

Durch die besondere Funktion des Abschnitts Eisenbahnstraße bis Prof.-Zeller-Straße als Geschäfts-bereich hat dieser Abschnitt für den Ausbau Priorität. Die Betrachtung der gesamten Straße ist we-gen der technischen Abhängigkeiten jedoch erforderlich.

Zu 1.: Geschäftsbereich

Zu 1.1.: Separate Regenwasserbewirtschaftung

Für den Ausbau des Geschäftsbereiches als separaten und ersten Bauabschnitt ist zuallererst die Entwässerung zu beachten. Die separate Regenwasserbewirtschaftung in dem Geschäftsbereich stellt eine zwingende Voraussetzung für den Ausbau als ersten Abschnitt dar. Die Regenwasserkonzeption (Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Stand: Mai 2016) zeigt zur konventionel-len Entwässerung auch Alternativen auf, nämlich Rigolen als Pflanzbeete oder Baumrigolen. Die Kombination der Oberflächenentwässerung mit der notwendigen Bewässerung für eine repräsentati-ve Baumneupflanzung ermöglicht eine separate Bewirtschaftung des Abschnitts. Die Entwässerung mit Rigolen ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen, um den Bauabschnitt unabhängig realisieren zu können.

Zu 1.2.: Ersatz des vorhandenen Pflasters

Ein Alternativpflaster mit einer ebenen Oberflächenbeschaffenheit bietet gleichzeitig eine bessere Nutzbarkeit für Fußgänger (barrierefrei) und Radfahrer. Weiterhin kann damit die Lärmbelastung reduziert werden. Grundsätzlich verbessert eine Pflasteroberfläche im Vergleich zu Asphalt das Ab-flussverhalten, weil damit ein geringerer Versiegelungsgrad verbunden ist. Dies ist ein wichtiger Be-standteil zur separaten Regenwasserbewirtschaftung des Abschnitts. Zu 1.3. bis 1.5.: Betrachtung des gesamten Straßenquerschnitts, niveaugleicher Ausbau und breitere Gehwege

Auch wenn die Gehwege bereits einmal beitragspflichtig neu hergestellt wurden, ist der gesamte Querschnitt erneut zu betrachten. Die finanziellen Aspekte der Beitragserhebung sind zu prüfen. Die Fußgängerbereiche sind für einen Geschäftsbereich deutlich zu schmal. Weder Begegnungsfälle noch das Nebeneinandergehen sind ohne ständiges Ausweichen möglich. Weiterhin sind Querungen im jetzigen Straßenquerschnitt für Fußgänger mit (z.B. Rollatoren) und ohne Einschränkungen be-schwerlich. Der Geschäftsbereich soll zukünftig barrierefrei sein. Um die Aufenthaltsqualität und den nichtmotorisierten Verkehr zu stärken, soll ein niveaugleicher Ausbau erfolgen.

Zu 1.6.: Neupflanzung einer repräsentativen Baumallee

Nur mit einer Versetzung der Baumreihen kann mehr Raum für die Fußgänger gewonnen werden und ein barrierefreier Verkehrsraum entstehen. Da es sich hier um den Geschäftsbereich handelt, soll die Neupflanzung mit repräsentativeren größeren Bäumen als die üblichen Pflanzgrößen erfolgen. Solche Bäume benötigen eine kontinuierliche Bewässerung, die mit der Alternative der Baumrigolen umgesetzt werden kann. Die Kombination der Entwässerung mit der Bewässerung gewährleistet die separate Regenwasserbewirtschaftung.

Zu 1.7.: Zweistreifige Fahrbahn

Auch für den motorisierten Verkehr muss ein angemessener Verkehrsraum zur Verfügung stehen. Für einen zukunftsorientierten Ausbau muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass zwei Fahrspuren zwischen den neuen Baumreihen zur Verfügung stehen. Somit können mögliche Maßnahmen zur Verkehrslenkung variabel getroffen werden. Eine Fahrspur kann bei Bedarf auch anderweitig belegt oder eingeengt werden; bleibt aber grundsätzlich für alle Optionen verfügbar.

Zu 1.8.: Stellplätze

Die Belange der Gewerbebetriebe im Geschäftsbereich sind ausreichend zu berücksichtigen. Neben der grundsätzlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer ist auch eine angemessene Zahl an Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum vorzusehen.

Zu 2.: Wohngebiet

Zu 2.1.: Separate Regenwasserbewirtschaftung

Da der Geschäftsbereich zuerst ausgebaut werden soll und nicht das Wasser aus den höher gelege-nen Abschnitten ableiten kann, muss die Entwässerungslösung für den Bauabschnitt ebenfalls sepa-rat betrachtet werden. Das Regenwasserkonzept sieht als Alternative der Kanalableitung über die Seitenstraßen eine Rigole im Platz der Republik vor. Die Variante ist zu qualifizieren.

Zu 2.2.: Erhalt des Baumbestandes

Bei den bisherigen Begutachtungen wurde der Baumbestand besser bewertet als im Geschäftsbe-reich. Die Bäume sind zu erhalten. Eine Einengung der Fahrbahn zugunsten der Wurzelbereiche wäre denkbar. Weiterhin besteht hier auch kein besonderer Raumbedarf für Fußgänger, so dass die bereits ausgebauten Gehwege (Südseite 1999, Nordseite 2014) erhalten werden können.

Zu 2.3.: Erneuerung der Fahrbahn

Wie im Abschnitt des Geschäftsbereichs stellt sich die Situation für Radfahrer äußerst problematisch dar. Das rechtswidrige Fahren auf den Gehwegen ist wegen des schlechten Fahrbahnbelags mit Großpflaster weit verbreitet. Eine Alternative bietet der Ausbau der Fahrbahn mit einem ebenen Oberflächenbelag. Zur Beitragserhebung:

Die Grundzüge der Straßenbaubeitragserhebung sind für beide Abschnitte getrennt darzustellen. Insbesondere sind der Umgang mit bereits beitragspflichtig errichteten Anlagen wie Gehwege (z. B. Mehrbreite) und Beleuchtung sowie die Berücksichtigung der Vorteilslagen im Geschäftsbereich (Sondersatzung) darzustellen. Es ist für beide Abschnitte eine Beitragsschätzung vorzunehmen. Nicht beitragsfähige Kosten, wie z. B. grundsätzlich die Neupflanzung von Bäumen oder Mehrkosten für Sonderausstattungen, sind auszuweisen.

Insgesamt ist für die Entscheidung der Gemeindevertretung eine Kostenannahme für beide Bauab-schnitte notwendig, um die erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung für den Ausbau zu berück-sichtigen.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Erforderliche Gutachter und Sachverständige sind von der Verwaltung nach Bedarf hinzuzuziehen (z. B. Aktualisierung Baumbegutachtung, konzeptionelle Darstellung, entwässerungstechnische Qualifi-zierung Rigolenentwässerung, ggf. beitragsrechtliche Konsultation).

Kosten: ca. 10.000 EUR

Gedeckt über Planungsmittel Straßenbau (Produktkonto wird von Verwaltung eingepflegt)