Klage gegen den Bebauungsplan Gruscheweg 6

Veröffentlicht am 29.07.2017 in Verkehr

Anwohner der Fichtestraße und der Jahnstraße haben eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Gruscheweg 6 eingereicht. Sie befürchten einen Verkehrskollaps und eine Belastung ihrer Straßen.

Diese Klage verwundert aus verschiedenen Gründen: Warum richtet sich die Klage nur gegen den Plan zum Gruscheweg 6 und nicht auch gegen den vom Gruscheweg 7? Auch dort entsteht neuer Verkehr.

Die Kläger nennen es einen Hauptfehler, dass der Gruscheweg 6 nicht an die vorhandenen Wohngebiete angeschlossen ist und befürchten, dass zusätzlicher Verkehr durch ihr Wohngebiet führt. Sie wollen also nicht zusätzlichen Verkehr in Wohngebieten verhindern, sondern nur in ihrem. Dafür sollen andere belastet werden.

Nicht zur Kenntnis genommen haben die Kläger offensichtlich das umfangreiche Verkehrsgutachten, das die Gemeinde im Zusammenhang mit der Bebauung des Gruscheweg hat erstellen lassen. Aus dem Gutachten wird deutlich, dass Neuenhagen durch das Neubaugebiet kein Verkehrschaos droht. Das Gutachten schlägt auch vor, das Neubaugebiet von den anderen Gebieten für den Autoverkehr abzutrennen und hier nur Verbindungswege für Radfahrer und Fußgänger zuzulassen.

Auch für die Jahn- und Fichtestraße macht das Gutachten Vorschläge. So soll der Gruscheweg vor diesen Straßen für den Autoverkehr gesperrt werden. Die Kraftfahrzeuge sollen über einen neuen Kreisverkehr an der Carl-Schmäcke Straße geführt werden. Durch die Umsetzung dieser Vorschläge würden die Anwohner der Jahn- und Fichtestraße entlastet.

Jürgen Hitzges