Rechenbeispiele für jeweils eine dreiköpfige Familie (Mutter, Vater, 1 Kind) auf der Grundlage der Neuenhagener Gebührensatzung
- Beispiel Eltern(netto)einkommen * von 1790 Euro monatlich
Elternbeitrag 66 monatlich, 792 Euro im Jahr
Ersparnis bei Halbierung im letzten Halbjahr: 198 Euro insgesamt
- Beispiel Eltern(netto)einkommen * von 3321 Euro monatlich
Elternbeitrag 152 Euro monatlich, 1824 Euro im Jahr
Ersparnis bei Halbierung im letzten Halbjahr: 456 Euro insgesamt
- Beispiel Eltern(netto)einkommen * von 4602 Euro monatlich
Elternbeitrag 235 Euro monatlich, 2820 Euro im Jahr
Ersparnis bei Halbierung im letzten Halbjahr: 705 Euro insgesamt
Da die Entlastung wird im sog. Vorschuljahr wirksam. Damit kann sie auch genutzt werden, um für die Schule benötigte Dinge zu erwerben und damit auch mittelbar wieder der Bildung der Kinder zu gute kommen kann.
*Das Elterneinkommen wird berechnet aus den Löhnen, Gehälter und sonstigen Erwerbsbezügen abzüglich der geleisteten Steuerzahlungen, Sozialbeiträge, Werbungskosten u.a. Kindergeld wird nicht angerechnet, anderen Sozialleistungen (z.B. ALG I und II) schon.
Quelle: Satzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde (KITA–Gebührensatzung) vom 14.12.2006 zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 07.07.2016