Antrag zur Verkehrslenkung

Veröffentlicht am 09.01.2018 in Verkehr

Viel wird in Neuenhagen über Verkehrsprobleme, kommende Verkehrsprobleme, Unfallschwerpunkte etc. diskutiert. Diverse Verkehrsgutachten wurden erstellt. Dies nützt alles wenig, solange die Gemeindevertretung keine konkreten Beschlüsse zur Lösung fasst. Um hier weiterzukommen, hat die SPD-Fraktion einen Antrag zur Verkehrslenkung eingebracht, der in der Sitzung im Februar 2018 behandelt wird. Wir dokumentieren den Antrag im Folgenden.

Beschlussvorlage

Vorlagen Nummer: ---/2018

 

Antrag an die Gemeindevertretung am 15.2.2018

 

Antragsteller: SPD-Fraktion

 

Betreff:

Verkehrslenkung zwischen dem Zentrum an der Eisenbahnstraße, dem Gewerbegebiet und dem Wohngebiet Gruscheweg.

Beratungsfolge:

Umwelt-, Bau- und Ortsentwicklungsausschuss 22.01.2018

Zeitweiliger Ausschuss Zentrumsentwicklung --.--.2018

Gemeindevertretung 15.02.2018

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verkehrslenkung zwischen dem Zentrum an der Eisenbahnstraße, dem Gewerbegebiet und dem Wohngebiet Gruscheweg entsprechend den nachfolgenden Vorschlägen neu zu gestalten.

Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Entlastung vorhandener Wohngebiete vom motorisierten Verkehr, die Förderung von Fuß- und Radfahrerverkehr und des ÖPNV.

Bei der Planung ist zwischen drei unterschiedlichen Bereichen zu unterscheiden:

  1. Vorhandener Verkehr zwischen dem Gewerbegebiet und der Hauptstraße
  2. Erwarteter zusätzlicher Verkehr zwischen den Neubaugebieten am Gruscheweg und dem Zentrum
  3. Unfallschwerpunkt Hauptstraße-Fichtestraße-Eisenbahnstraße

Zu 1. Die Durchfahrt zwischen dem Gewerbegebiet und der Hauptstraße ist bereits untersagt. Durch unzureichende Ausschilderung kommt es hier aber immer wieder zu Problemen. Daher sollten folgende Maßnehmen ergriffen werden:

Beschilderung im Gewerbegebiet Am Wall/ Elisenhofer Weg zur Regelung nur Abbiegen nach links bzw. rechts für Kfz über 3,5 t. Im Gewerbegebiet soll mit nichtamtlichen Schildern rechtzeitig darauf hingewiesen werden, dass der Gruscheweg gesperrt ist und für LKW keine Durchfahrt zur Hauptstraße besteht. An der Hauptstraße sollen an der Fichtestraße und der Jahnstraße Gebotsschilder geradeaus für LKW über 3,5 t aufgestellt werden.

 

Zu 2. Nach Fertigstellung der Wohngebiete Gruscheweg 6 und 7 wird befürchtet, dass es erheblichen Mehrverkehr zwischen diesen Wohngebieten und dem Zentrum geben wird, der vorhandene Wohngebiete belastet. Daher sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Gruscheweg von der Carl-Schmäcke Straße Ecke Jahnstraße. Gebot geradeaus; Radfahrer frei.
  2. Gruscheweg von der Carl-Schmäcke Straße Ecke Fichtestraße. Gebot linksabbiegen; Radfahrer frei.
  3. Gruscheweg Ecke Jahnstraße von der Fichtestraße kommend. Gebot Linksabbiegen; Radfahrer und Linienverkehr frei.
  4. Jahnstraße Ecke Gruscheweg von der Hauptstraße kommend: Gebot rechtsabbiegen; Radfahrer frei.

Alternativ:

Sollte sich herausstellen, dass die verkehrslenken Maßnahmen nicht den erwünschten Effekt haben, könnte nach der Fertigstellung des Kreisverkehrs an der Carl-Schmäcke-Straße, der Gruscheweg von der Carl-Schmäcke Straße kommend vor der Jahnstraße mit einem versenkbaren Poller versehen werden, der nur vom Linienbus oder Rettungswagen abgesenkt werden kann.

 

Zu 3. Die Unfallkommission des Landkreises hat die Kreuzung Hauptstraße /Fichtestraße und -/Eisenbahnstraße als Unfallschwerpunkt ermittelt und dringend die Abbindung der Eisenbahnstraße von der Hauptstraße empfohlen. Diese Empfehlung soll nach der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes an der Eisenbahnstraße geprüft werden. Die Eisenbahnstraße zur Hauptstraße und umgekehrt wären dann nur noch für Radfahrer und den Bus zum Befahren erlaubt. Außerdem müssen Gewerbetreibende für ihren Lieferverkehr Ausnahmegenehmigungen erhalten, die ein Befahren der Eisenbahnstraße Richtung Hauptstraße mit Abbiegen rechts in die Hauptstraße erlauben. Dies könnte durch einen absenkbaren Poller mit Code-Eingabe geschehen.

Die Fichtestraße wird von der Hauptstraße bis zur Fichtestraße Richtung Gewerbegebiet zur Einbahnstraße.

 

 

 

Sachverhalt:

Die Einwender/-innen tragen u. a. vor, dass das Verkehrsaufkommen in der Haupt- und Fichtestraße schon heute sehr hoch ist und der zusätzliche Verkehr durch das Bauvorhaben Eisenbahnstraße nicht mehr zusätzlich abgewickelt werden kann. Insbesondere sei es eine Voraussetzung, dass der Gruscheweg vollständig abgebunden wird. Ein Gutachten stellt jedoch nur zu erwartende Auswirkungen da und gibt Empfehlungen zum Umgang mit diesen. Es obliegt ausschließlich der Gemeindevertretung unter dem Vorbehalt der Anordnung durch die Untere Verkehrsbehörde entsprechende Entscheidungen zur Verkehrslenkung zu treffen und nicht dem Gutachter. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss Vorlagen-Nr. AN 003/2017 vom 07.07.2017 den Bürgermeister beauftragt, die Vorschläge des Verkehrsgutachtens „Verkehrsfolgenabschätzung für die Umsetzung des Rahmenplans Gruscheweg“ auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Dazu gehört auch die Netztrennung im Zuge des Gruschewegs nordwestlich der Einmündung Jahnstraße für den Kfz-Verkehr. Bis dahin gilt die aktuelle Beschlusslage der Gemeindevertretung wie folgt:

 

  • Beschluss Vorlagen-Nr. 003/2010 vom 18.02.2010:
    • Verkehrskonzeption (Stand: August 2009) wird bei den zukünftigen Planungen der Gemeinde berücksichtigt
    • Kontinuierliche Fortschreibung und Präzisierung bei wesentlichen Abweichungen bzw. größeren Änderungen
    • Moderationsverfahren für u. a. die Hauptstraße mit dem Knotenbereich Fichte-/ Jahnstraße, Kreuzung Stern, Carl-Schmäcke-Straße bis zum Gewerbegebiet einschließlich der Straße Am Umspannwerk
    • Satzungsgemäßes Ende der Arbeit des Verkehrsbeirates

 

Dem Entlastungskonzept Fichtestraße als Empfehlung aus der Verkehrskonzeption 2009 (Einbahnstraße in der Fichtestraße von Hauptstraße bis Schmidtstraße Fahrtrichtung Gewerbegebiet) wurde von der Gemeindevertretung nicht gefolgt. In dem folgenden Moderationsverfahren wurden mehrere Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Gebietes Fichtestraße/ Jahnstraße erarbeitet, die jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht beschlossen wurden; sondern wie folgt:

 

  • Beschluss Vorlagen-Nr. 116/2010 vom 09.12.2010:
    • straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren für die Jahnstraße und die Fichtestraße für Kfz über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t (umgesetzt)
    • Fußgängerüberweg oder Bedarfsampel in der Carl-Schmäcke-Straße im Bereich der KITA „Apfelbäumchen“ beim Straßenbaulastträger (Kreis Märkisch-Oderland) erwirken (Verfahren läuft)

 

Die aktuelle Verkehrsregelung wurde 2010 im Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses durch die Gemeindevertretung beschlossen und durch die Verwaltung umgesetzt.

 

Die in den Bebauungsplanverfahren bzw. in den Medien beschriebenen Verkehrsprobleme wurden bislang nicht näher konkretisiert. Im Wesentlichen wurden bisher verkehrswidriges Verhalten der Fahrzeugführer und entsprechende Vollzugsprobleme der Polizei für die aktuelle Beschilderung als Ursache für die aktuelle Verkehrsbelastung benannt. Das Problem besteht jetzt; unabhängig von den geplanten Vorhaben. Die Anlieger befürchten eine Verstärkung in der Zukunft.

 

Das gegenständliche Verkehrsgutachten „Verkehrsfolgenabschätzung für die Umsetzung des Rahmenplans Gruscheweg“ konkretisiert gemäß dem Beschluss zur Verkehrskonzeption 2009 die zu erwartenden Veränderungen im Bereich Gruscheweg einschließlich Schule, Kita, Sportanlagen und einem Koppelstandort Aldi/Edeka mit max. 3.000 m². Für den Prognosefall 2025 wurden folgende Planungen berücksichtigt (siehe Seite 56):

  • die Erweiterung des REWE-Marktes in der Ernst-Thälmann-Straße (bereits umgesetzt),
  • die Umsetzung des Rahmenplans Eisenbahnstraße,
  • die Umsetzung des B-Plans „An der Schulstraße“ (Mehrfamilienhäuser bereits gebaut),
  • der Bau eines Biomarktzentrums im Rosa-Luxemburg-Damm.

 

Die Empfehlung des Gutachtens gilt für den Fall der Umsetzung aller Planungen. Davon ist die Gemeinde heute noch sehr weit entfernt. Insoweit ist die Entscheidung der Gemeindevertretung auch weiterhin folgerichtig, die weiteren Entscheidungen im Planungsverlauf zu treffen. Seit Frühjahr 2017 ist der Gruscheweg wegen der Bauarbeiten gesperrt. Diese Sperrung soll auch weiterhin aufrechterhalten werden, um den Baustellenverkehr wirksam zu regeln. Mit dem Bau des Kreisverkehrs ist die Durchfahrt zum Gewerbegebiet jedoch zwingend notwendig. Hier wären dann die Jahn- und die Fichtestraße vom Netz zu trennen.

 

Völlig unabhängig von den Bebauungsplänen „Wohngebiet Gruscheweg 6“ und „Eisenbahnstraße I“ wurde der Knotenpunkt Haupt-/ Fichte-/ Eisenbahnstraße als Unfallschwerpunkt eingestuft und verkehrstechnisch untersucht. Es liegen verschiedene Lösungsvorschläge vor. In der Vorzugsvariante des Landesbetriebs Straßenwesen ist die Eisenbahnstraße von der Hauptstraße baulich abgebunden und nur die Einfahrt in die Fichtestraße von der Hauptstraße zugelassen (unechte Einbahnstraße). Dem folgte die Gemeindevertretung nicht. Die Verwaltung wurde mit Vorlagen-Nr. 006/2016 vom 18.02.2016 beauftragt, für das Zentrum Vorschläge zur Verkehrslenkung mit dem Ziel der Minimierung der Verkehrsgefährdung unter Berücksichtigung der geplanten städtebaulichen Entwicklungen in der Eisenbahnstraße und dem Gruscheweg zu erarbeiten. Im Zeitweiligen Ausschuss zur Zentren- und Einzelhandelsentwicklung (ZAZE) sind am 27.06.2016 verschiedene Varianten vorgelegt und diskutiert worden. Mit Beschluss Vorlagen-Nr. 075/2016 vom 13.10.2016 wurde beschlossen, die im ZAZE favorisierten verkehrslenkende Maßnahmen, öffentlich auszulegen. Im Ergebnis der Auslage vom 02.11.2016 bis 28.11.2016 wurde von der Verwaltung die Vorlagen-Nr. 13/2017 vorgelegt. Die Vorlage wurde zurück in die Verwaltung verwiesen.

 

Eine Entscheidung der Gemeindevertretung steht demnach noch immer aus. Es liegen zahlreiche Lösungsvorschläge vor (Verkehrskonzeption 2009, Moderationsverfahren 2010, Verkehrsgutachten 2015), die nach heutigen Erkenntnissen noch einmal diskutiert und entschieden werden müssen.

 

 

Marianne Hitzges

SPD-Fraktion