Achtung beim Restmüll

Veröffentlicht am 29.12.2017 in Kommunalpolitik

Ab Januar 2018 ist die Kostenberechnung beim Restmüll verändert. Es bleibt bei der vierzehntätigen Abfuhr. Berechnet wird jetzt aber nicht nach dem Gewicht des Restmülls sondern nach der Zahl der Abfuhren. Wer also wie bisher jede 2 Wochen seinen Restmüll rausstellt, auch wenn die Tonne kaum gefüllt ist, zahlt unnötig. Man sollte die Tonne nur rausstellen, wenn sie voll ist. Zwei Abfuhren pro Jahr müssen aber in jedem Fall bezahlt werden.

Hintergrund für diese nicht unumstrittene Veränderung sind gestiegene Kosten für die Müllabfuhr, die durch diese Maßnahme begrenzt werden sollen.